Versuchsteilnahme (Bescheinigung)
Versuchsteilnahme
Nach § 9 Absatz 2 Ziffer 6 der Prüfungsordnung, die für Studierende mit Studienbeginn ab dem Winter 2004 gilt, muss zur Anmeldung zu letzten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung ein Beleg über die unentgeltliche Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Experimenten oder Untersuchungen im Umfang von mindestens 16 Zeitstunden vorgelegt werden. Diesen Beleg können Sie sich hier herunterladen:
Beleg zum Nachweis der Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Experimenten (370 KB)