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Versuchsteilnahme (Bescheinigung)

Versuchsteilnahme

Nach § 9 Absatz 2 Ziffer 6 der undefinedPrüfungsordnung, die für Studierende mit Studienbeginn ab dem Winter 2004 gilt, muss zur Anmeldung zu letzten Fachprüfung der Diplom-Vorprüfung ein Beleg über die unentgeltliche Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Experimenten oder Untersuchungen im Umfang von mindestens 16 Zeitstunden vorgelegt werden. Diesen Beleg können Sie sich hier herunterladen:

Beleg zum Nachweis der Teilnahme als Versuchsperson an psychologischen Experimenten (370 KB)

Verantwortlichkeit: