Studium Universale im BSc Psychologie
Allgemeines
Als Beauftragte für das Studium universale im BSc Psychologie helfe ich Ihnen gerne bei Ihren Anliegen. Ich bitte Sie jedoch, sich mit den Inhalten dieser Seite vertraut zu machen, bevor Sie persönlich oder telefonisch zu mir Kontakt aufnehmen. Emails schicken Sie mir bitte nur im Ausnahmefall, in jedem Fall ohne Anhänge und ausschließlich an die rechts verlinkte Funktionsemailadresse.
Die Folien zur letzten Informationsveranstaltung zum Studium universale mit Stand vom 14.07.2022 können hier heruntergeladen werden. Aufgrund des geringen Bedarfs wird ab 2023 keine Informationsveranstaltung mehr angeboten.
Aktuelles
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Was ist das Studium universale?
Die Prüfungsordnung für den klassischen Bachelorstudiengang Psychologie (Studienbeginn vor WS 2020/2021) sieht das Modul S (Studium universale) vor. Das Studium universale bietet die Möglichkeit, über den Tellerrand des eigenen Fachwissens hinaus zu blicken und in andere Fächer hinein zu schnuppern und stärkt daher das Verständnis für Fach- und Disziplinenübergreifende Zusammenhänge. Weitere Informationen finden Sie über die Homepage der Studierendenakademie der HHU Düsseldorf.
Welche Veranstaltungen kommen dafür in Frage?
Das Modul Studium universale kann ausschließlich fakultätsübergreifend belegt werden. Als Studium universale werden also solche Veranstaltungen anerkannt, die einerseits nicht von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät angeboten werden und andererseits
- folgenden Qualifizierungsprogrammen der Studierendenakademie zugeordnet sind
- dem Kompetenzbereich Studium universale
- dem Kompetenbereich CAREER
- dem Kompetenzbereich Soft & Study Skills
- dem Kompetenzbereich Sprachen (ja, auch wenn es im LSF anders steht. Hier stellt die Psychologie eine Ausnahme dar.)
- oder ursprünglich nicht fürs Studium universale freigegeben waren, aber für die Sie von den Dozierenden ECTS bescheinigt bekommen.
Voraussetzungen für das Modul S
Das Studium universale ist formal keiner Phase des Studiums zugeordnet und kann daher ab dem ersten Semester absolviert werden. Es kann aber erst anerkannt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass mindestens 30 ECTS aus der Orientierungsphase erworben wurden und wenigstens eines der Module Quantitative Methoden I oder Quantitative Methoden II erfolgreich absolviert wurde (§ 17 (3) der Prüfungsordnung). Diese Regelung gilt auch, wenn Leistungen aus einem vorangegangenen Studium oder einem Auslandsaufenthalt anerkannt werden sollen.
Wie viele Kreditpunkte umfasst das Modul?
Für das Studium universale werden Ihnen 4 ECTS angerechnet. Es sind daher für dieses Modul so viele Veranstaltungen zu belegen, dass sie in der Summe mit 4 ECTS bescheinigt werden. Darüber, wie viele Kreditpunkte in einer Veranstaltung bescheinigt werden und welche Leistungen hierfür erforderlich sind, entscheiden die Dozierenden der jeweiligen Veranstaltung.
Benotung und Vermerk im Bachelorzeugnis
Auf dem Bachelorzeugnis wird das Studium universale mit 4 ECTS und dem Zusatz "bestanden" vermerkt. Die jeweils in diesem Modul belegten Einzelveranstaltungen und Veranstaltungstitel werden ebenso wie die Noten nicht aufgelistet. Eine möglicherweise vohandene Note im Studium universale geht nicht in die Bachelor-Gesamtnote ein.
Wie erfolgt die Anerkennung?
Für die Anerkennung benötigen Sie
- die entsprechenden Original-Leistungsnachweise, die in der Summe 4 ECTS ergeben
- eine aktuelle Leistungsübersicht (Ausdruck aus dem Studierendenportal), aus der hervorgeht, dass Sie (1) mindestens 30 ECTS aus der Orientierungsphase erworben haben, dass Sie (2) wenigstens eines der Module Quantitative Methoden I oder Quantitative Methoden II erfolgreich absolviert haben und dass Sie (3) im aktuell laufenden Semester rückgemeldet sind.
Haben Sie Veranstaltungen aus dem Programmbereich Studium universale besucht und der Begriff Studium universale ist auch auf Ihren Leistungsnachweisen vermerkt, dann wenden Sie sich mit Ihren ausgestellten Original-Bescheinigungen und der aktuellen Leistungsübersicht zur Anerkennung an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (Gebäude 21.02, Herr Schikora).
Haben Sie andere Veranstaltungen der HHU besucht, die Sie als Studium universale anerkennen lassen möchten, dann nimmt Frau Dr. Lübke die Anerkennung vor. Bringen Sie dazu Ihre Unterlagen in der Sprechstunde persönlich, durch Einwurf in den Briefkasten an Geb 2302.01 Raum 46 (Sekretariat, AG Pause) oder postalisch bei. Sofern Sie nicht persönlich erscheinen, legen Sie den Unterlagen bitte ein formloses Anschreiben bei aus dem hervorgeht, dass Sie eine Anerkennung des Studium universale wünschen und ggf., welche Veranstaltungen anerkannt werden sollen. Postanschrift:
- Dr. Katrin Lübke
Institut für Experimentelle Psychologie
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätsstr. 1
40225 Düsseldorf
Bitte beachten Sie, dass Ihre Bescheinigungen in jedem Fall einbehalten werden. Es empfielt sich, vorab Kopien anzufertigen.
Informationen für Studierende, die Leistungen einer anderen Universität und/ oder eines anderen Studiengangs anerkennen lassen möchten
Leistungen, die Sie während eines vorangegangenen (abgeschlossenen oder nicht abgeschlossenen) (Fach-)Hochschulstudiums, eines parallelen (Zweit-)Studiums oder während eines Auslandsaufenthaltes abgelegt haben, können als (Teil-)Leistungen für das Studium universale anerkannt werden. Wenn es sich um Teilleistungen handelt, müssen Sie an der HHU weitere Leistungsnachweise erworben haben, sodass Sie insgesamt 4 ECTS bescheinigt haben. Sollte Ihr Studiengang keine Kreditpunkte vergeben (wie z.B. der Studiengang Medizin), dann müssen Sie einen Nachweis über entsprechende SWS bzw. Unterrichtsstunden führen, die einem Workload von 120 Stunden entsprechen.
Wenn Sie eine solche Anerkennung vornehmen lassen möchten, nehmen Sie bitte zunächst Kontakt zu Frau Dr. Lübke auf (in der Regel durch Erscheinen in der Sprechstunde). Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Ihre Matrikelnummer der HHU Düsseldorf
- Den oder die Leistungsnachweise im Original, die in der Summe 4 ECTS ergeben. Falls es sich hierbei um ein vollständiges Zeugnis handelt, bringen Sie bitte zusätzlich eine Kopie mit. In diesem Fall wird nur die Kopie einbehalten.
- Eine aktuelle Leistungsübersicht (Ausdruck aus dem Studierendenportal) aus der hervorgeht, dass Sie wenigstens eines der beiden Teilmodule „Quantitative Methoden I“ und „Quantitative Methoden II“ absolviert haben, sowie der Erwerb von mindestens 30 Kreditpunkten aus der Orientierungsphase.
- (Falls Sie auch andere Module der Psychologie anerkannt bekommen haben, bringen Sie eine Kopie der Gesamtanerkennung mit)
Bitte beachten Sie:
- Da das Studium universale im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert wird, können keine Leistungen aus beruflichen Aus- oder Weiterbildungen oder vergleichbare Veranstaltungen anerkannt werden.