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Prüfungsordnung

Hier können Sie die Prüfungsordnung für den polyvalenten Bachelorstudiengang Psychologie herunterladen.

Die oben verlinkte, aktuelle Prüfungsordnung ist ein Auszug der Amtlichen Bekanntmachungen der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 09.03.2022. Die vollständigen Amtlichen Bekanntmachungen finden Sie hier.

Hinweis: Der Prüfungsausschuss für den Bachelor-of-Science-Studiengang Psychologie der Heinrich-Heine-Universität hat zu § 4 Absatz 4 der Prüfungsordnung für den Polyvalenten Bachelor-Studiengang in Psychologie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf folgende Ausführungsbestimmung erlassen: 

Bei Modulen mit Anwesenheitspflicht muss ab einer Grenze von mehr als 50 % versäumter Veranstaltungszeit unabhängig davon, ob das Fernbleiben entschuldigt oder unentschuldigt ist, von einem fehlenden Nachweis des Lernerfolges ausgegangen werden, da die Konnexität von Lehrveranstaltungsteilnahme und Lernerfolg, nicht das Verschulden, maßgeblich ist. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist daher die Feststellung einer erfolgreichen Teilnahme zu versagen und das Modul zu wiederholen, wenn die versäumte Veranstaltungszeit die genannte Grenze überschreitet.

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