Modulan- und abmeldung
Um an einer Modulprüfung teilzunehmen, müssen Sie sich zunächst über das Studierendenportal für das jeweilige Modul anmelden. Mit der Modulanmeldung sind Sie immer automatisch auch für die Modulprüfung angemeldet. Sie müssen sich bei der Anmeldung entscheiden, ob Sie an der Prüfung unmittelbar nach Abschluss der Veranstaltung (1. Prüfungsperiode) oder an der Prüfung nach Ende der darauffolgenden vorlesungsfreien Zeit (2. Prüfungsperiode) teilnehmen möchten. Die genauen Termine für die Prüfungen stehen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung meist noch nicht fest (die dort angegebenen Termine sind deshalb nur unverbindliche Statthaltertermine und zeigen lediglich die Prüfungsperiode an); die genauen tatsächlichen Prüfungstermine werden in den jeweiligen Modulen bekanntgegeben. Die Prüfungstermine für die nächste Prüfungsperiode finden Sie im elektronischen Veranstaltungsverzeichnis LSF unter /Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät/Psychologie/Klausuren.
Eine Anleitung für das Anmeldeprozedere finden Sie in diesem Video oder in diesem Handbuch.
Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Verhalten im Krankheitsfall.
Voraussetzungen im Bachelor-of-Science-Studiengang
Module der Orientierungsphase (1./2. Semester) kann belegen, wer im zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang Psychologie eingeschrieben ist.
Module der Kernphase (ab dem 3. Semester) kann belegen, wer mindestens 30 Kreditpunkte aus der Orientierungsphase erworben hat und mindestens eine der beiden Modulprüfungen Modul B-I (Quantitative Methoden I) oder Modul B-II (Quantitative Methoden II) bestanden hat.
Die Bachelor-Arbeit kann anmelden, wer alle Prüfungen des ersten Studienabschnittes (Orientierungsphase) abgelegt, 30 weitere Kreditpunkte erfolgreich erworben und das Experimentelle Praktikum erfolgreich absolviert hat.
Voraussetzungen im Master-of-Science-Studiengang
Beachten Sie, dass viele Module aus zwei aufeinander aufbauenden Veranstaltungen – in der Regel aus einer Vorlesung im Wintersemester und einem Seminar im Sommersemester, siehe Modulhandbuch – bestehen. Dies gilt für die folgenden Module:
- Modul A: Quantitative Forschungsmethoden und Evaluation
- Modul B: Diagnostik
- Modul E: Angewandte Kognitive Psychologie I
- Modul F: Klinische Psychologie I
- Modul G: Neurowissenschaftliche Psychologie I
Um in diesen Modulen an der Veranstaltung sowie der Modulprüfung im Sommeremester teilzunehmen, ist bereits eine Modulanmeldung im Wintersemester nötig. Eine verspätete Anmeldung im Sommersemester ist nicht möglich. Ebenso ist nach Modulanmeldung im Wintersemester die Teilnahme an der Modulprüfung im Sommersemester obligatorisch.
Zu den Modulen E, F und G existieren ergänzende Wahlpflichtmodule im darauffolgenden Wintersemester, nämlich
- Wahlpflichtmodul I: Angewandte Kognitive Psychologie II als optionale Ergänzung zu Modul E,
- Wahlpflichtmodul J: Klinische Psychologie II als optionale Ergänzung zu von Modul F und
- Wahlpflichtmodul K: Neurowissenschaftliche Psychologie II als optionale Ergänzung zu von Modul G.
Sie müssen 2 von 3 dieser Wahlpflichtmodule belegen. Weil vorher nicht feststeht, welches dieser Wahlpflichtmodule Sie belegen werden, sind Sie dafür nicht automatisch angemeldet.
Sie müssen sich für die beiden Wahlpflichtmodule, die Sie belegen wollen, separat zu Beginn des Wintersemesters, in dem Sie diese Module belegen, zur Prüfung anmelden. Die Anmeldung erledigen Sie bitte sofort zu Beginn des Wintersemesters.
Die Anmeldefrist für diese Module endet nämlich früher als die Anmeldefrist für andere Module des Master-of-Science Studiengangs, nämlich in der Regel bereits Anfang Dezember. Wenn Sie sich nicht sofort zu Beginn des Semesters anmelden, besteht die Gefahr, dass Sie das Ende der Anmeldefrist verpassen. Das wäre tragisch, denn dann würden Sie ein Jahr verlieren und müssten diese Module im folgenden Jahr erneut belegen.
- Voraussetzung für die Teilnahme an dem Wahlpflichtmodul „Angewandte Kognitive Psychologie II“ ist die vorherige Teilnahme an dem Pflichtmodul „Angewandte Kognitive Psychologie I“.
- Voraussetzung für die Teilnahme an dem Wahlpflichtmodul „Klinische Psychologie II“ ist die vorherige Teilnahme an dem Pflichtmodul „Klinische Psychologie I“.
- Voraussetzung für die Teilnahme an dem Wahlpflichtmodul „Neurowissenschaftliche Psychologie II“ ist die vorherige Teilnahme an dem Pflichtmodul „Neurowissenschaftliche Psychologie I“.
- Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit ist der vorherige Erwerb von 24 Kreditpunkten.
- Modul C („Projektmodul: Mitarbeit in aktuellen Forschungsvorhaben“) wird im Rahmen der Betreuung der Masterarbeit absolviert und muss nicht gesondert angemeldet werden.
- Alle sonstigen Module kann belegen, wer im zulassungsbeschränkten Masterstudiengang Psychologie eingeschrieben ist.
Anmelde- und Abmeldefristen zu den Modulen und Prüfungen
Die Anmeldefrist ist für alle Module dem Studierendenportal zu entnehmen.
Zur Modulanmeldung melden Sie sich vor der Anmeldefrist elektronisch im elektronischen Studierendenportal auf https://studierende.uni-duesseldorf.de zum Modul an und entscheiden gleich bei der Anmeldung, welchen der beiden Prüfungstermine Sie wahrnehmen wollen. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Modulanmeldung nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung zu einer Veranstaltung auf Ilias (wo Sie lediglich die Vorlesungsunterlagen herunterladen können) eine Anmeldung zum Modul im Studierendenportal nicht ersetzt.
Wenn Sie sich nach der Anmeldung noch für den alternativen Prüfungstermin umentscheiden, können Sie sich - allerdings nur vor Ablauf der weiter unten erläuterten Um- und Abmeldefrist und aus technischen Gründen nur einmal - elektronisch wieder vom Modul abmelden und sich gleich danach zum alternativen Prüfungstermin wieder neu anmelden. Wenn Sie es sich danach allerdings noch einmal anders überlegen und doch wieder den Termin wählen wollen, zu dem Sie sich ursprünglich angemeldet haben, können Sie das nicht mehr elektronisch, sondern nur noch persönlich und direkt bei Herrn Schikora (oder seiner Vertreterin Frau Vandrey) im Prüfungsamt. Auch bei allen sonstigen Problemen mit der Modulanmeldung wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt ().
Wichtig: Bitte beachten Sie, daß Sie gemäß §13(5) der Prüfungsordnung nur vor Ablauf der Abmeldefrist wieder von einem Modul zurücktreten oder einen anderen Prüfungstermin wählen können. Wenn Sie nicht innerhalb der Abmeldefrist zurücktreten, ist ein späterer Rücktritt von einem Modul, für das Sie sich angemeldet haben, nicht mehr möglich. Nicht oder nicht erfolgreich abgelegte Klausuren oder mündliche Prüfungen sind dann zwingend in den jeweils nächstmöglichen Prüfungszeitrräumen nachzuholen, und das endgültige Nichtbestehen der Modulprüfung hat nach §19 der Prüfungsordnung das endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung zur Folge.
Die Abmeldefrist ist für alle Module im Studierendenportal veröffentlicht. Die Abmeldefrist ist immer auch gleichzeitig die spätestmögliche Ummeldefrist für einen anderen als den ursprünglich gewählten Prüfungstermin.
Folgen der Nichtanmeldung oder Nichtabmeldung innerhalb der Fristen
Die Modulanmeldefristen werden immer im elektronischen Studierendenportal auf https://studierende.uni-duesseldorf.de veröffentlicht. Eine Anmeldung zu den Modulen im Bachelor- und Masterstudiengang nach Ablauf der dort veröffentlichten Anmeldefrist, oder eine Abmeldung von Modulen nach Ablauf der ebenfalls dort veröffentlichten Rücktrittsfrist ist gemäß § 13 Absatz 5 und § 14 Absatz 2 der Prüfungsordnung in Verbindung mit § 6 Absatz 2 der Einschreibungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf nicht oder nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich.
Zu den Ausnahmefällen gehören ausschließlich Umstände von erheblicher Bedeutung wie beispielsweise wochenlanges Koma nach Unfällen oder Operationen. Das bloße Versäumnis oder eine mangelnde Bereitschaft, das eigene Studienkonto zu pflegen, gehört hierzu nicht. Das ergibt sich aus dem Umstand, dass Sie nach § 6 Absatz 2 der Einschreibungsordnung und nach §14 der Prüfungsordnung verpflichtet sind, das elektronische Studierendenportal aktiv und regelmäßig für die Pflege Ihres Studienkontos zu nutzen und etwaige Diskrepanzen sofort und vor (!) Ablauf der Fristen mit Herrn Schikora zu klären, denn für die Klärung von Unklarheiten ist nach §13(2) der Prüfungsordnung die Studierenden- und Prüfungsverwaltung (und sind nicht die Prüfungsausschüsse) zuständig.
Modulanmeldungen und Modulabmeldungen außerhalb der Anmelde- und Rücktrittsfristen sind ausschließlich in den oben genannten besonderen Ausnahmefällen entschuldbar und müssen dann dem Prüfungsausschuss - beispielsweise durch ein ärztliches Attest - in jedem Einzelfall inhaltlich nachvollziehbar belegt werden. Das erfordert den Nachweis, dass es Ihnen aufgrund äußerer, nicht von Ihnen zu vertretender Umstände monatelang nicht möglich war, die elektronische Modulanmeldung zu erledigen. Die Anmeldung lediglich zu vergessen, oder einen Tag keinen Internetzugang gehabt zu haben, oder ohne Blick in das Studierendenkonto fälschlich zu glauben, angemeldet zu sein, begründet keinen Ausnahmetatbestand und führt dazu, dass Sie die Veranstaltung erst im Folgejahr besuchen können.
Wenn Sie sich nach erfolgter Anmeldung innerhalb der Abmeldefrist nicht wieder vom Modul abmelden, müssen Sie die Modulprüfung (einschließlich aller etwaiger Wiederholungsprüfungen in den jeweils unmittelbar darauffolgenden Prüfungszeiträumen) ablegen. Das Nichtbestehen einer Modulprüfung auch nach zweimaliger Wiederholung der Prüfung hat das endgültige Nichtbestehen der Bachelorprüfung zur Folge. Im Falle eines solchen endgültigen Nichtbestehens ist - unabhängig vom Studienort - keine Fortsetzung des Psychologiestudiums mehr möglich.
Auch eine selbst vorgenommene Exmatrikulation nach Ablauf der Abmeldefrist beendet eine bereits bestehende Modulanmeldung nicht, denn die Pflicht zur Ablegung der Modulprüfungen wird durch eine Exmatrikulation nicht unterbrochen. Weil Ihre Prüfungspflicht sonst fortbesteht, melden Sie sich deshalb bitte - unabhängig davon, ob Sie sich später exmatrikulieren möchten - unbedingt zunächst vor Ablauf der Abmeldefrist von allen Modulen ab. Auch im Falle einer Exmatrikulation besteht das Prüfungsrechtsverhältnis sonst für alle Module, für die Sie sich nicht innerhalb der Frist abgemeldet haben, weiter, und bei einer Wiedereinschreibung an der Heinrich-Heine-Universität blieben etwaige Fehlversuche bestehen. Sie würden also bei einer nachträglichen Aufhebung der Exmatrikulation wieder so gestellt, als hätten Sie nie eine Exmatrikulation vorgenommen, und etwaige Fehlversuche würden wieder aufleben.
Eine Exmatrikulation ist immer nur mit Wirkung zum Ende des Semesters (also zum 31.3. oder 30.9.) möglich. Wenn Sie sich von einem Modul nicht innerhalb der Abmeldefrist wieder abgemeldet haben, gelten deshalb auch im Falle eines Exmatrikulationsantrags zum Semesterende alle Prüfungen, die an Prüfungsterminen vor dem 31.3. bzw. 30.9. stattfinden und die Sie nicht antreten, als nicht bestanden. Bitte beachten Sie dies und machen Sie sich bewusst, daß Sie aus diesem Grund die Abmeldefristen für die Module unbedingt einhalten und sich rechtzeitig wieder von einem Modul abmelden müssen, in dem Sie sich noch nicht prüfen lassen möchten; Sie sind sonst sogar im Falle einer Exmatrikulation noch bis zum Ende des Semesters zur Teilnahme an den Modulprüfungen verpflichtet.
Falls Sie die Abmeldefrist für ein Modul versäumt haben und sich dennoch exmatrikulieren möchten, sollten Sie nach dem Antrag auf Exmatrikulation unter Vorlage ihrer Exmatrikulationsbescheinigung beim Vorsitzenden des Bachelor-Prüfungsausschusses einen Antrag auf Entlassung aus allen Prüfungsrechtsverhältnissen stellen. Wenn diesem Antrag entsprochen wird, sind Sie zwar nicht sofort im laufenden Semester, aber mit Ablauf des Semesters (also mit Wirkung zum 1.4. oder 1.10.) aus den aus ihren Modulanmeldungen resultierenden Prüfungsrechtsverhältnissen entlassen und können Ihr Studium ggf. an einer anderen Universität fortsetzen. Stellen Sie keinen solchen Antrag, bleibt Ihr Prüfungsrechtsverhältnis mit der Universität bestehen und Sie bleiben zur Teilnahme an den Wiederholungsprüfungen verpflichtet (mit dem Risiko, durch das dreimalige Nichtbestehen einer Modulprüfung Ihren Prüfungsanspruch deutschlandweit und endgültig zu verlieren).