Häufig gestellte Fragen zum Bewerbungsverfahren
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung von Antworten auf häufig gestellte Fragen, die den Masterbewerbungsprozess betreffen. Zugrunde liegt dem Masterauswahlverfahren die Zugangs- und Zulassungsordnung. Über alle eingegangenen Bewerbungen entscheidet die Auswahlkommission auf der Grundlage dieser Ordnung und anhand der zur Bewerbung eingereichten Unterlagen.
Für das Wintersemester 2024/25 wird das Bewerbungsportal am 15.6.2024 auf unserer Bewerbungsseite freigeschaltet.
Der Bewerbungszeitraum endet im Jahr 2024 am 15.7.2024.
Falls das endgültige Bachelorzeugnis noch nicht vorliegt, können Sie ein Zwischenzeugnis bzw. ein "Transcript of Records" aus dem Bachelorstudium einreichen, aus dem hervorgeht, dass ein erfolgreicher Abschluss dieses Studiums im laufenden Semester der Bewerbung zu erwarten ist. Das Zwischenzeugnis bzw. "Transcript of Records" muss alle zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Studienleistungen und deren Bewertung (einschließlich einer Durchschnittsnote) enthalten. Es wird anstelle eines Abschlusszeugnisses akzeptiert, wenn darin zum Zeitpunkt der Bewerbung der Erwerb von mindestens 2/3 der erreichbaren Leistungspunkte belegt wird (also z.B. mindestens 120 von 180 Leistungspunkten). Die endgültige Aufnahme in den "Master-of-Science"-Studiengang erfolgt jedoch nur, wenn rechtzeitig zur im Zulassungsschreiben genannten Einschreibfrist das Abschlusszeugnis zur Einschreibung vorgelegt wird.
Zum Zeitpunkt der Bewerbung muss die Bachelorarbeit noch nicht abgegeben sein, sie muss aber mindestens angemeldet worden sein und ein Nachweis hierüber muss der Bewerbung beigelegt werden.
Derzeit liegt die Kapazität bei jährlich 119 Studienplätzen (Stand 2023).
Ein auf die psychotherapeutische Ausbildung spezialisierter Masterstudiengang, der mit der Zulassung zur Approbationsprüfung Psychotherapie endet, wird am Institut für Experimentelle Psychologie nicht angeboten und ein solcher Studiengang ist auch für die Zukunft nicht geplant.
Dies ist aufgrund der Regularien des Zulassungsverfahrens nicht möglich. Auch unverbindliche Auskünfte zur Anerkennungsfähigkeit von Studienleistungen können vorab nicht gegeben werden, weil die Entscheidung darüber, ob Ihr Psychologie-Abschluss fachlich einschlägig ist und die von Ihnen belegten Studieninhalte den in der Zugangs- und Zulassungsordnung genannten Bereichen zuzuordnen sind, ausschließlich die dafür zuständige Auswahlkommission trifft. Sie entscheidet darüber erst nach Ablauf der jährlichen Bewerbungsfrist aufgrund des Vergleichs der von Ihnen studierten Inhalte mit den in der Zulassungsordnung genannten Zulassungskriterien. Weil es alleine in Deutschland über 4000 akkreditierte Studiengänge gibt, ist eine Vorabauskunft über die Äquivalenz einzelner Module oder Modulinhalte vorab nicht möglich. Die Feststellung der Äquivalenz erfolgt erst und ausschließlich im Zuge der Prüfung der Bewerbungen durch die Auswahlkommission. Diese tritt erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist zusammen und sichtet dann die von den Bewerbern eingereichten Unterlagen. Sehen Sie deshalb bitte von Nachfragen ab, die darauf abzielen, schon vorab eine Einschätzung bezüglich der Chance der Anerkennung bestimmter Veranstaltungen oder Kreditpunkte zu erhalten.
Im Bewerbungsverfahren können Sie angeben, ob es – aus Ihrer Sicht – in Ihrem bisherigen Studium inhaltlich passende Veranstaltungen/Leistungen gibt, die als äquivalent zu den in der Zulassungsordnung genannten Anforderungen anerkannt werden sollten. Sie werden bei der Online-Bewerbung die Gelegenheit haben, Vorschläge zu machen, welche Module wofür anerkannt werden sollen. Diese werden dann von der Auswahlkommission geprüft werden.
Folgende Leistungspunkte müssen bereits bei der Bewerbung nachgewiesen werden:
- mindestens 6 Leistungspunkte im Experimentellen Praktikum
- mindestens 6 Leistungspunkte in Klinischer Psychologie
- mindestens 10 Leistungspunkte in Physiologischer und Biologischer Psychologie
- entweder mindestens 6 Leistungspunkte in Neurowissenschaftlicher Psychologie, oder mindestens 6 Leistungspunkte in Arbeitspsychologie und Ergonomie
Es ist nicht möglich, diese Kreditpunkte erst während des Masterstudiums nachzuholen. Studienleistungen in den genannten Bereichen können in Düsseldorf nur von hier im Bachelorstudiengang eingeschriebenen Studierenden erbracht werden.
Dies bedeutet, dass im Themenbereich "Physiologische und Biologische Psychologie" insgesamt 10 Kreditpunkte nachgewiesen werden müssen (also nicht 2x 10 Kreditpunkte).
Das finale Abschlusszeugnis muss noch nicht zum Zeitpunkt der Bewerbung, jedoch spätestens zur Einschreibfrist und vor Aufnahme des Studiums Anfang Oktober eingereicht werden. Die genaue Einschreibfrist wird Ihnen im Zulassungsschreiben mitgeteilt werden.
Eine Bewerbung für ein Zweitstudium ist möglich. Die Zulassung zum Zweitstudium ist jedoch eingeschränkt mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen Studienabschluss besitzen. Als Zweitstudienbewerber konkurrieren Sie deshalb nur um die zahlenmäßig begrenzten Zweitstudienplätze. Als Zulassungskritierium gilt dabei Ihre Note im abgeschlossenen Erststudium (und nicht die Note im Psychologie-Bachelorstudiengang, den Sie derzeit noch absolvieren).
Wer bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule mit einem Master-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensabschluss abgeschlossen hat, gilt als Zweitstudienbewerber. Nicht als Zweitstudienbewerber gilt, wer bislang nur ein Studium mit einem Bachelorabschluss (egal in welchem Fach) abgeschlossen hat; dabei sind Diplom-Abschlüsse von Fachhochschulen Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt.
Studierende, die sich nach einem Bachelorabschluss im Fach Psychologie für ein Masterstudium im Fach Psychologie bewerben, sind keine Zweitstudienbewerber, es sei denn, sie haben bereits ein anderes Studium an einer deutschen Hochschule mit einem Master-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensabschluss abgeschlossen.
Ein Zweitstudium ist ein Studium, das Sie nach einem ersten abgeschlossenen Studium studieren wollen. Wenn Sie noch kein Studium abgeschlossen haben, sondern lediglich den Studiengang wechseln möchten oder einen weiteren Studiengang zusätzlich studieren möchten, so ist dies kein Zweitstudium. Sie sind dann Erststudienbewerber. Auch, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist kurz vor dem ersten Abschluss stehen, sind Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch Erststudienbewerber. Ein konsekutiver Master-Studiengang, der auf einem vorangegangenen Bachelor-Studiengang aufbaut, ist kein Zweitstudium. Wenn Sie Ihr Bachelor-Studium wegen eines bereits zuvor abgeschlossenen Master-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensabschluss schon als Zweitstudienbewerber aufgenommen haben, bleiben Sie zulassungsrechtlich auch für die Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten konsekutiven Master-Programm in der Regel Zweitstudienbewerber.
Für die Vergabe der Studienplätze bei Zweitstudienbewerbungen werden andere Kriterien zugrunde gelegt als bei Erststudienbewerbungen. Nicht die Note in einem etwaigen vorangegangenen Bachelorstudium der Psychologie, sondern die Abschlussnote des Erststudiums und eine Begründung für den Antrag auf ein Zweitstudium sind für die Zulassung relevant. Sofern mehrere Studienabschlüsse absolviert wurden, basiert die Bewerbung für das Zweitstudium grundsätzlich auf dem ersten abgeschlossenen Hochschulstudium. Die folgenden Auswahlbestimmungen für Zweitstudienbewerber gelten für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Studium an einer deutschen Hochschule bereits erfolgreich abgeschlossen haben. Ein solches Studium ist abgeschlossen, wenn die vorgeschriebene staatliche Abschlussprüfung (Staatsexamen) oder akademische Abschlussprüfung (z. B. Master-, Diplom- oder Magisterprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Bitte beachten Sie: Bei der Rechtswissenschaft und beim Lehramt gilt das Studium mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung als abgeschlossen; ein Pharmaziestudium gilt im Hinblick auf die Zweitstudienregelung mit Bestehen des Zweiten Teils der Pharmazeutischen Prüfung als abgeschlossen. Hochschulen sind z.B. Universitäten, frühere Gesamthochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musikhochschulen, Kunsthochschulen, Sporthochschulen, Bundeswehrhochschulen sowie kirchliche Hochschulen und Fachhochschulen. Diplom-Abschlüsse von Fachhochschulen sind im zweistufigen Studienstruktursystem jedoch den Bachelor-Abschlüssen gleichgestellt; Absolventen mit einem Diplom (FH) gelten deshalb nicht als Zweitstudienbewerber.
Die in der Zweitstudienbewerberquote verfügbaren Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Bewerbungen mit einer größeren Messzahl gehen denen mit einer kleineren Messzahl vor. Die Regeln für die Messzahlvergabe werden auf hochschulstart.de erläutert, die dort geschilderten Regeln gelten inhaltlich und sinngemäß auch für den Masterstudiengang Psychologie an der HHU.
Legen Sie im Falle einer Bewerbung für ein Zweitstudium das Abschlusszeugnis Ihres ersten Studiums bei. Wenn Sie auch berufliche oder wissenschaftliche Gründe für Ihr Zweitstudium geltend machen, erläutern und belegen Sie diese bitte entsprechend der Regelungen im oben verlinkten Merkblatt so ausführlich, dass die Auswahlkommission auf der Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen die erforderliche Punktzahl festlegen kann. Hierfür erforderlich ist eine ausführliche schriftliche Begründung für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung, berufliche Tätigkeit, berufliche und persönliche Situation sowie zum angestrebten Berufsziel (alle Gesichtspunkte, die für ein Zweitstudium maßgeblich sind). Sie sollten dabei darlegen, inwieweit sich Ihre berufliche und persönliche Situation durch den angestrebten zusätzlichen Studienabschluss verbessert bzw. verändert. Für die Note im Erststudium gibt es folgende Punkte:
Note ausgezeichnet und sehr gut: 4 Punkte
Note gut und voll befriedigend: 3 Punkte
Note befriedigend: 2 Punkte
Note ausreichend: 1 Punkte
Note nicht nachgewiesen: 1 Punkt
Folgende Begründungen sind möglich:
1. Zwingende berufliche Gründe - 9 Punkte
2. Wissenschaftliche Gründe - 7, 9 oder 11 Punkte
3. Besondere berufliche Gründe - 7 Punkte
4. Sonstige berufliche Gründe - 4 Punkte
5. Sonstige Gründe - 1 Punkt
Maximal 2 % der vorhandenen Studienplätze werden an geeignete Bewerberinnen bzw. Bewerber auf dem Wege einer Härtefallregelung vergeben. Ein Härtefallantrag kann im Rahmen des normalen Bewerbungsverfahrens in unserem Bewerbungsportal geltend gemacht werden. Ob der Antrag genehmigt wird, wird anhand der von der Stiftung für Hochschulzulassung veröffentlichten Kriterien entschieden. Beachten Sie, dass auch bei Vorliegen eines Härtefalls die gängigen Kreditpunktkriterien nach der Zulassungsordnung erfüllt sein müssen, um bei der Bewerbung um einen Studienplatz berücksichtigt zu werden.
Nein. Für alle Bewerberinnen und Bewerber wird im Sommer auf unserer Bewerbungsseite das Bewerbungsportal freigeschaltet.
Bezüglich der Sprachnachweise finden Sie in unserer Zugangs- und Zulassungsordnung unter § 3 zu den Zugangsvoraussetzungen:
- Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung noch ihren ersten berufsqualifizierenden Abschlusses gemäß § 3 Absatz 1 an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, haben vor Aufnahme des Fachstudiums den Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache gemäß der Sprachprüfungsordnung der Heinrich- Heine-Universität zu erbringen.
Erbracht werden kann dieser Nachweis über die bestandene DSH-2 oder DSH-3 Sprachprüfung, den Test DaF (www.testdaf.de) mit der Note 5 oder 4 in allen Teilprüfungen, das "Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom", das "Goethe-Zertifikat C2", die "Zentrale Oberstufenprüfung" eines Goethe-Instituts, das "Deutsche Sprachdiplom, Stufe II" der Kultusministerkonferenz, oder das "Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule".
Nein, die Zulassungsordnung sieht nicht vor, dass Wartesemester bei der Platzvergabe berücksichtigt werden.